Beweissicherung:

Die Sicherung des Beweises stellt ein stetiges Aufgabengebiet dar. Dies darf nicht mit dem selbstständigen Beweisverfahren verwechselt werden, welches unter der Rubrik „Gerichtsgutachten“ erläutert wird.

Beweissicherung:

Immer wieder kommt es zu Fehlern im Baugeschehen, die zu Mängeln und Schäden führen. Diese Mängel und Schäden zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und geeignete Sanierungsvorschläge zu erarbeiten – das ist unsere Aufgabe. Dazu gehört auch das Festhalten des Zustands in einer gewissen Bauphase, wenn man Gefahr läuft, dass der Beweis vereitelt wird.

Dies gilt auch für die Zustandsfixierung bei Versicherungsschäden.

Weiterhin ist der Bautenstand von Altbauten zu dokumentieren, wenn unweit davon Neubauten errichtet, oder gravierende Bestandsveränderungen vorgenommen werden. Diese Sicherung des Beweises hilft Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

Kontaktddaten:
Alfred Hollweg, Schöne Aussicht 10, 95500 Heinersreuth bei Bayreuth

Telefon 0921/4609200, Telefax: 0921/4609201

Mobiltelefon: 0171/6126598

E-Mail:  info@svhollweg.de