Baubetreuung:

Sie wollen z.B. ein Haus mit einen Bauträger bauen. Es ist leider ein Problem des Bauens dahingehend gegeben, dass heutzutage zu wenig geplant wird. Wenn man hier Probleme vermeiden will, ist die früheste Einschaltung eines Sachverständigen ein Weg für ein weitgehend konfliktfreies Bauen, was jedoch sehr von dem Bauträger etc. abhängt.
Im Idealfall wird man bereits vor dem Vertragsabschluss eingeschaltet. Damit kann man die unzureichende Bauausführung, bzw. evtl. Fehler in der Baubeschreibung rechtzeitig aufdecken.
Häufig sind in der Baubeschreibung nicht alle für einen Hausbau erforderliche Leistungen enthalten – und die Zusatzkosten offerieren sich erst bei der Schlussrechnung. Hierauf sollte man schon vor der Unterzeichnung des Bauvertrags vorbereitet sein. Die Einschaltung eines Sachverständigen im frühen Stadium ist dann jedoch erforderlich.
Selbst im Zuge des Bauens kann im Vorfeld die Art der Bauausführung mit dem Bauträger abgestimmt werden. Dies ist immer sinnvoller, als Mängel bauen zu lassen und dann rückwärtsarbeitend diese später zu beseitigen. Auch ein Bauträger ist gut beraten, hier konstruktiv mit zuarbeiten.
Sicherlich sind die Bauträger zu Beginn nicht erfreut, wenn ein zusätzlicher Kontrolleur eingeschaltet wird, doch Erfahrungen zeigen, dass diese anfängliche Skepsis weicht, wenn der Gegenüber merkt, dass gemeinsam und konstruktiv für ein gutes Gelingen des Baus gesorgt wird.

In der Regel sind für die Baubetreuung verschiedene Besprechungen (vor der Bauausführung) sinnvoll und punktuelle Baukontrollen bei gewichtigen Arbeiten sind angezeigt.
Diese Arbeitsweise kann keine Bauüberwachung im Sinne einer Architektentätigkeit ersetzen. Dies ist wichtig zu wissen, doch zeigen langjährige Erfahrungen, dass mit dem Zusatzkontrolleur ein schadensfreies Bauen besser gelingt.
Wenn hierzu Fragen bestehen, wird um eine Kontaktaufnahme gebeten.

Alfred Hollweg, Schöne Aussicht 10, 95500 Heinersreuth, Tel. 0921/4609200, Mobil: 0171/6126598, Telefax: 0921/4609201, E- Mail: info@sv-hollweg.de