Bei Parteigutachten gibt es  diverse Aufgabenstellungen. Hier kann  es um die  reine  Beratung gehen; hier um z.B.  zu  klären, ob alles richtig gebaut  wurde.

Im Idealfall ist alles in Ordnung. Weil beim Bauen immer einmal Fehler, Unregelmäßigkeiten, Schäden, Mängel etc. auftreten können, wird  grundsätzlich von mir ein offenes Verfahren empfohlen. Dies bedeutet, dass bereits beim ersten Ortstermin alle  in  Frage kommenden Personen teilnehmen sollten (Bauherr, Bauträger, Unternehmer  etc.).

Zudem ist die  frühzeitige  Einschaltung immer zu empfehlen. Dies heißt, dass die  Bauausführung vor der  Bauausführung mit den Beteiligten besprochen wird. Dies ist immer besser, als  Fehler abzuwarten und dies  erste  im erstellten Zustand  zu bemängeln. Der Streit ist dann leider programmiert.

Ziel sollte immer eine die gütliche  Einigung sein. Dies spart Zeit, Geld und Nerven.

Kontaktddaten:
Alfred Hollweg, Schöne Aussicht 10, 95500 Heinersreuth bei Bayreuth, Telefon 0921/4609200, Telefax: 0921/4609201, Mobiltelefon: 0171/6126598, E-Mail: info@sv-hollweg.de