Bei Parteigutachten gibt es diverse Aufgabenstellungen. Hier kann es um die reine Beratung gehen; hier um z.B. zu klären, ob alles richtig gebaut wurde.
Im Idealfall ist alles in Ordnung. Weil beim Bauen immer einmal Fehler, Unregelmäßigkeiten, Schäden, Mängel etc. auftreten können, wird grundsätzlich von mir ein offenes Verfahren empfohlen. Dies bedeutet, dass bereits beim ersten Ortstermin alle in Frage kommenden Personen teilnehmen sollten (Bauherr, Bauträger, Unternehmer etc.).
Zudem ist die frühzeitige Einschaltung immer zu empfehlen. Dies heißt, dass die Bauausführung vor der Bauausführung mit den Beteiligten besprochen wird. Dies ist immer besser, als Fehler abzuwarten und dies erste im erstellten Zustand zu bemängeln. Der Streit ist dann leider programmiert.
Ziel sollte immer eine die gütliche Einigung sein. Dies spart Zeit, Geld und Nerven.
Kontaktddaten:
Alfred Hollweg, Schöne Aussicht 10, 95500 Heinersreuth bei Bayreuth, Telefon 0921/4609200, Telefax: 0921/4609201, Mobiltelefon: 0171/6126598, E-Mail: info@sv-hollweg.de