Hauskauf:

Es ist verwunderlich, wie wenig Leute einen Fachmann bei einem Hauskauf einschalten. Kauft man z.B. einen Flachbildschirm, der im Vergleich zu einem Hauskauf, noch erschwinglich ist, werden dort zumeist etliche Produkte genau verglichen.

Wenn es um die erhebliche Geldausgabe geht, die mit einem Hauskauf verbunden ist, wird das Objekt zum Teil jedoch blauäugig gekauft.
Die Folge ist evtl. ein zu teurer Kauf, bzw. im Laufe der Nutzung stellen sich bei einer gebrauchten Immobilie Schäden heraus, die der Vorbesitzer nicht nannte.
Häufig sind solche Objekte der Grund einer rechtlichen Auseinandersetzung, was Zeit, Geld und Nerven kostet. Sicherlich muss der Sachverständige diese Häuser auch im Gerichtsverfahren beurteilen, doch sinnvoller wäre es, wenn es gar nicht dazu kommt.

Wenn man lange genug in diesem Bereich gearbeitet hat, können Argumente für und gegen den Hauskauf von einem Fachmann aufgezeigt werden. Zudem stellt sich die Frage, welcher Instandhaltungsstau vorliegt, was wiederum die Frage aufwirft, wann welche Gelder für eine Sanierung relevant sind?
Bei einer Hausbesichtigung können zerstörungsfrei verschiedene Messungen (z.B. Feuchte, Luftströmung Oberflächentemperatur etc.) durchgeführt werden. Ein Verkäufer lässt Freilegungen in der Regel nicht zu, doch sollte ein Fachmann wissen, wie in den verschiedenen Dekaden gebaut wurde, womit man auch auf die Bauausführung rückschließen kann. Damit kann man aufzeigen, ob ein Objekt geeignet ist, oder nicht, bzw. welche Risiken mit dem Kauf impliziert sind. Auch faustformelartige Taxierungen des Instandhaltungsstau bzw. der erf. Sanierung kann man hier  beim Ortstermin benennen.

Es ist jedoch illiusorisch, dass man mit einer kurzen Besichtigung alle Probleme des Baus erfassen kann. Genauer ist dies in der Praxis jedoch nicht zu bewerkstelligen (Thema: Der Eigentümer lässt keine Freilegungen zu). Insofern  kommt es maßgeblich auf die Erfahrung des Sachverständigen an. Aus haftungstechnischen Gründen übernimmt Herr Hollweg solche  Aufträge nur als Dienstvertrag.

Häufig wird die Frage nach dem Aufwand gestellt. Neben der Zeit für Telefonate und E-Mails  ist die Fahrzeit in der Abrechnung zu berücksichtigen. Wenn das Objekt wenig geeignet ist, teile ich dies bei Terminen schnell mit, was dann vor Ort nur einen kleinen Aufwand  impliziert. Zumeist dauern Termine bei Wohnhäusern um die 1 bis 2  Std., was schon gewisse Erläuterungen mit einschließt. Die meisten Kunden benötigen keine gesonderte schriftliche Stellungnahme; falls doch – ist dies vom Objekt und dem Sanierungsstau abhängig. Der Gesamtaufwand hält sich insofern fast immer in Grenzen. Ich bitte um Nachsicht, dass ich bei telefonischen Anfragen nur die nötigsten (kostenlosen) Zusatzhinweise gebe und z.T. auf den Text der Homepage verweise.

Wenn es nach der Zustandsbeurteilung noch um den Wert des Objekts gehen sollte, wird die Beiziehung eines Sachverständigen des Gebiets der Wertermittlung empfohlen, wobei hier Kontakte zu verschiedenen Kollegen bestehen.

Kontaktddaten: Alfred Hollweg, Schöne Aussicht 10, 95500 Heinersreuth bei Bayreuth, Telefon 0921/4609200, Telefax: 0921/4609201, Mobiltelefon: 0171/6126598, E-Mail: info@sv-hollweg.de